AGB

1. Gegenstand

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der Sympathiefilm GmbH. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsabschluss und Rücktritt

a) Angebote von Sympathiefilm GmbH sind unverbindlich und freibleibend, sofern keine definierte Bindungsdauer zugesichert wird. Sympathiefilm GmbH behält sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen. Der Auftrag kommt erst mit einer beiderseitigen Auftragsbestätigung zustande.

b) Sympathiefilm GmbH ist berechtigt, auch von verbindlich angenommenen Verträgen zurückzutreten, sofern der Auftraggeber diese in Bezug auf Inhalt, technische oder organisatorische Umsetzung nicht wie verabredet ermöglicht oder eine Realisierung, z.B. wetterbedingt, nicht möglich sein sollte.

c) Alle Preise gelten vom Tage des Vertragsabschlusses an drei Monate, außer wenn bei Vertragsabschluss ein anderes Datum schriftlich auf dem Auftrag festgehalten wird. Sollte der Auftrag innerhalb des vereinbarten Zeitraums aus Gründen, die nicht bei Sympathiefilm GmbH liegen, nicht abgeschlossen sein, so behält sich Sympathiefilm GmbH vor, zwischenzeitlich gestiegene Fremdkosten an den Auftraggeber weiterzugeben.

d) Der Auftraggeber hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung, vorausgesetzt, es sind noch keine Leistungen durch Sympathiefilm GmbH erbracht worden. Ggf. erbrachte Leistungen wie erfolgte Konzeptentwicklung sind zu vergüten.

3. Pflichten des Auftraggebers

a) Durch die Erteilung eines Auftrages versichert der Auftraggeber, dass er im Besitz sämtlicher Rechte insbesondere der Urheber- und Leistungsschutzrechte ist. Sollte der Auftraggeber diese verlieren, so muss er dies unverzüglich und schriftlich Sympathiefilm GmbH mitteilen.

b) Der Auftraggeber ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Annahme von Teillieferungen wie z.B. Konzepten verpflichtet.

c) Der Auftraggeber verpflichtet sich Sympathiefilm GmbH die Verwirklichung des Auftrages zu ermöglichen, vereinbarte Eigenleistungen zu erbringen (z.B. die Suche nach Protagonisten), Termine einzuhalten und benötigte Unterlagen und Genehmigungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen.

d) Der Auftraggeber ist bei Dreharbeiten in seinem Haus bzw. Arbeitsbereich selbst für die Einhaltung berufs- und standesrechtlicher sowie behördlicher Regeln und Beschränkungen verantwortlich. Sympathiefilm GmbH unterliegt keiner Aufklärungspflicht. Bei Verletzung hat der Auftraggeber Sympathiefilm GmbH von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu ersetzen.

e) Wenn nicht anders vereinbart, ist Sympathiefilm GmbH nicht für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte Mitwirkender verantwortlich. Der Auftraggeber übernimmt bei Dreharbeiten die Klärung der Mitwirkungsbereitschaft von Dritten. Sympathiefilm GmbH übernimmt ggf. das Einholen notweniger Einverständniserklärungen zur Nutzung des Filmbildes.

f) Wenn nicht anders und schriftlich vereinbart, ist der Auftraggeber für die Klärung und ggf. Einholung von Drehgenehmigungen verantwortlich.

g) Der Auftraggeber verpflichtet sich die von Sympathiefilm GmbH hergestellten Filme in guter Qualität zu präsentieren, so dass die Arbeit von Sympathiefilm GmbH nicht geschmälert wird. Sympathiefilm GmbH hat das Recht, dies in geeigneter Weise zu überprüfen.

4. Preise

a) Alle Produktionspreise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b) Sollte der Auftraggeber fest gebuchte und bestätigte Termine nicht wahrnehmen bzw. kurzfristig absagen, wird eine Ausfallgebühr fällig in Höhe von

  • 50 % der im Angebot aufgeführten Leistungen, sollte die Produktion nach Auftragsbestätigung, aber länger als vierzehn Tage vor Produktionsbeginn abgesagt werden
  • 75 % bei Absage zwischen vierzehn und sieben Tagen
  • 100 % bei Absage weniger als sieben Tage vor Aufnahmetermin.

Muss die Produktion am Drehtag aufgrund unvorhersehbarer Umstände, die weder vom Kunden noch von Sympathiefilm GmbH zu vertreten sind (z. B. Unwetter), abgebrochen werden, tragen Kunde und Sympathiefilm GmbH die Kosten für einen Ersatz-Drehtag zu gleichen Teilen.

c) Etwaige Reisekosten werden durch den Auftraggeber in voller Höhe übernommen.

d) Änderungswünsche, die nach der Abnahme von Text- und Bildvorschlag, Vertonung oder Fertigstellung vorgebracht werden, werden nach Aufwand auf Basis der Preise von Sympathiefilm GmbH abgerechnet.

e) Die in den Angeboten der Sympathiefilm GmbH genannten Preise sind in der Regel branchenübliche Preise für die genannten Leistungen. Sonderwünsche des Auftraggebers, z.B. bei Sprechern, Musik oder Darstellern, werden nach den tatsächlichen Kosten berechnet.

f) Die für künstlerische Arbeiten anfallenden Abgaben an die Künstlersozialkasse werden in der jeweils aktuellen prozentualen Höhe erhoben.

5. Zahlungsbedingungen

a) Alle Rechnungen sind unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.

b) Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung.

c) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet Sympathiefilm GmbH vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank. Für jede Mahnung mit Ausnahme der verzugsauslösenden Mahnung verlangt Sympathiefilm GmbH Mahnkosten i.H.v. 8,00€.

d) Sonderangebote, Vergünstigungen und Rabatte gelten nur bei fristgerechter Zahlung durch den Auftraggeber.

e) Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen/Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

f) Die Abtretung von Rechten und/ oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist ohne die ausdrückliche Einwilligung von Sympathiefilm GmbH ausgeschlossen.

g) Sympathiefilm GmbH kann jederzeit Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und Rechte auf Dritte übertragen.

6. Liefertermine & Bereitstellung

a) Sympathiefilm GmbH ist bemüht, alle Liefertermine fristgerecht einzuhalten. Die Lieferzeiten verlängern sich, wenn der Auftragnehmer seinerseits Termine nicht einhält und den Umständen entsprechend bei Streiks, höherer Gewalt oder sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen.

b) Die Bereitstellung erfolgt in der Regel zum Download in gängigen Formaten (mp4, quicktime).

7. Urheberrecht, Nutzungsrechte & Musiklizenzen

a) Das Urheberrecht am Rohmaterial bzw. den Rohdaten liegt uneingeschränkt bei Sympathiefilm GmbH. Sympathiefilm GmbH wird das Rohmaterial für keinerlei weitere kommerziellen Interessen nutzen.

b) Sympathiefilm GmbH hat das Urheberrecht an für den Auftraggeber entwickelten Konzepten, auch wenn diese nicht zur Realisierung gelangt sind oder im Rahmen eines Angebotes oder einer Ausschreibung erstellt wurden.

c) Wenn nicht anders vereinbart, ist Sympathiefilm GmbH berechtigt, den Film für eigene Werbezwecke wie zum Beispiel auf einem Showreel bzw. auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.

d) Sympathiefilm GmbH räumt dem Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an seinem Film ein. Er darf den Film beliebig verbreiten und nutzen. Der Film darf nur in Absprache verändert oder gekürzt werden. Ausschnitte davon dürfen nur im Zusammenhang mit dem ursprünglich verabredeten Verwendungszweck genutzt werden. Der Auftragnehmer hat bei der Weiterverwendung des Filmes oder Ausschnitten davon, selbstständig den Umfang der Rechteabtretungen von Protagonisten zu beachten.

e) Die verwendete Musik ist, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, GEMA-frei. Sympathiefilm GmbH erwirbt für den Film eine Musiklizenz für eine Nutzung in allen Medien und an allen Orten. Bei GEMA-pflichtiger Musik trägt der Auftraggeber alle anfallenden Gebühren selbstständig. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Sympathiefilm GmbH zur GEMA-Meldung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nachkommt.

f) Übergibt der Auftraggeber Sympathiefilm Material zur Bearbeitung, versichert er, dass er für dieses Material die erforderlichen Nutzungs- oder Urheberrechte besitzt

8. Sicherungsrechte

Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Sympathiefilm GmbH. Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter sind unverzüglich anzuzeigen.

9. Haftung

a) Uns übergebene Gegenstände und Materialien werden von uns grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen.

b) Für bei Sympathiefilm GmbH eingelagertes Material wie z.B. Rohmaterial wird keine Haftung übernommen.

10. Gewährleistungsanspruch & Korrekturen

Bei den von Sympathiefilm GmbH erstellten Werken gelten die nachfolgenden Regelungen:

a) Wenn nicht anders vereinbart, ist im Preis eine Korrekturschleife enthalten. Alle Änderungswünsche – inhaltlicher, gestalterischer und technischer Art – sind Sympathiefilm GmbH in einer strukturierten Änderungsmeldung gesammelt zu übermitteln.

b) Die Leistung ist abgenommen, sobald der Kunde die von Sympathiefilm GmbH vorgelegte Fassung freigegeben hat.

c) Als Mängel gemäß dem gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gelten nur technische Unzulänglichkeiten in den von Sympathiefilm GmbH gelieferten Werken. Inhaltliche und gestalterische Beanstandungen muss der Kunde vor der Freigabe klären. Sie können nicht als Mangel geltend gemacht werden.
Für Fehler bei der Beratung oder bei der Erbringung sonstiger Dienstleistungen haftet Sympathiefilm GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Für Gestaltungen und Texte, die vom Kunden geliefert oder vor der Produktion vom Kunden freigegeben wurden, trägt der Kunde die Verantwortung für Fehlerfreiheit, insbesondere die Richtigkeit von Text und Bild.- 

11. Personenbezogene Daten

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten bei Sympathiefilm GmbH zu eigenen Zwecken gespeichert werden (§33 Abs. 2 Ziffer 1 Bundesdatenschutzgesetz). Für den vom Gesetzgeber gemäß  § 11 BDSG vorgesehenen Vertrag über die auftragsbezogene Speicherung von Daten ist der Auftraggeber zuständig. Sympathiefilm sichert zu, dass die vom Gesetz geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen erfüllt werden können.  

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

13. Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Sympathiefilm GmbH in Berlin. Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts.